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Bemerkenswert war dabei, dass trotz des Strebens nach maximalen Einkünften bereits auch die Förderung der Wirtschaft, wenn auch Anfangs vor allem in dem Bereich der Landwirtschaft, berücksichtigt wurde. Auch polizeiliche Aufgaben wurden dabei mit berücksichtigt. So bildete sich die Lehre von den Kammersachen als Zusammenstellung der Grundsätze über die Tätigkeit dieser Behörden.
Dieselbe wurde aus besonders errichteten kameralistischen Lehrstühlen an den Universitäten, zuerst in Preußen in Halle und Frankfurt (Oder) seit 1727, gelehrt und von V.L. v. Seckendorf, Ph. W. v. Hornigk, J. H. G. v. Justi, Joseph von Sonnenfels und anderen wissenschaftlich dargestellt. Sie zerfiel in zwei Teile. Zu dem einen in die Ökonomie, welche nicht ca. die allgemeinen Haushaltungsregeln, sondern auch die Lehre von der Stadtwirtschaft (Handel, Gewerbe) und der Landwirtschaft umfasste. Zu dem anderen in die Lehre von der Verwaltung des Staates, deren einer Teil, die Polizei, von den Maßregeln zur Pflege und Mehrung des allgemeinen Volkswohlstandes handelt. Der andere Teil der Verwaltungslehre beschäftigte sich mit dem Bereich, der der heutigen Finanzwissenschaft entspricht.
Dieser Artikel basiert teilweise auf Meyers Enzyklopädie von 1888.
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